Arrestzelle: Gast bewertet seinen Aufenthalt auf Google
Auf diese Bewertung wäre jedes Hotel neidisch! Denn ein Gast hat seine Arrestzelle nach einem Aufenthalt im Polizeipräsidium bei Google bewertet.

Polizei bei Google bewerten – darf man das?
Kurz: Ja. Polizeistationen gelten als öffentliche Einrichtungen. Solange Bewertungen nicht beleidigend oder unwahr sind, dürfen sie online stehen. Humor ist erlaubt – und wird von vielen Dienststellen sogar mit einem Augenzwinkern kommentiert. So unterhaltsam manche Rezension auch ist: Die Möglichkeit, ein Polizeipräsidium wie ein Restaurant zu bewerten, wirft natürlich Fragen auf. Es vermischt Realität mit Ironie, Ernst mit Spaß. Das ist nicht nur lustig – es kann auch das Bild der Institution verzerren. Gerade für Menschen, die echte Missstände oder unangemessene Behandlung erlebt haben, wird die Grenze zwischen Humor und Verharmlosung schnell problematisch.