Arrestzelle: Gast bewertet seinen Aufenthalt auf Google
Auf diese Bewertung wäre jedes Hotel neidisch! Denn ein Gast hat seine Arrestzelle nach einem Aufenthalt im Polizeipräsidium bei Google bewertet.

Was das Polizeipräsidium Schwaben Nord erlebt hat, wird wohl so schnell kein zweites Mal passieren. Ein Insasse, der dort eine Nacht als „Gast“ in der Arrestzelle verbringen musste, hinterließ bei Google eine Rezension und bewertete seinen Aufenthalt dort. Und was für eine Rezension das war! Als hätte er eine gemütliche Nacht in einem schnuckeligen Hotelzimmer verbracht. Die 5-Sterne-Bewertung hätte jedoch nicht nur jeden Hotel-Besitzer gefreut. Auch die Polizei ist begeistert von der Bewertung und meldet sich prompt über Twitter.
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Die Google-Bewertung
Der anonyme „Gast“ schien äußert zufrieden mit seiner nächtlichen Unterkunft zu sein – so zufrieden, dass er sein „Hotel“ mit vollen 5 Sternen bewertete. Humor scheint er auf jeden Fall zu haben, denn bei seinen bildhaften Beschreibungen kann man sich ein Lächeln nicht verkneifen. „Dieses wunderschöne orangene Gebäude fiel mir natürlich direkt ins Auge (wie Pollen im Frühling).“ Auch die Inneneinrichtung scheint ihn überzeugt zu haben: „Zu meinem Glück stellte ich fest, dass die Toilette direkt bei mir im Schlafzimmer war. Das ist echt praktisch und ich bin mir sicher, dass sich die Architekten dabei etwas gedacht haben.“
Natürlich konnte das Polizeipräsidium diese nette Geste nicht unbeantwortet lassen ...
Die Polizei reagiert
„Die meisten unserer 'Gäste' können sich an ihren Aufenthalt bei uns nicht mehr vollständig erinnern. Offenbar im Gegensatz zum Verfasser dieser Rezension...“ Dabei wurde der lustige Beitrag erst durch einen Zufall von den Beamten entdeckt. Wie der Merkur berichtete, waren sie online auf der Suche nach einem bestimmten Artikel zu einem Fall, als sie die Bewertung entdeckten. Der Polizeisprecher des Polizeipräsidiums, Markus Trieb, erzählt: „Das war wirklich eine kuriose Situation.“ Er betont, dass die Kolleg*innen äußert angetan waren. „Wenn der Verfasser der Bewertung das liest, soll er sich gerne bei uns melden.“
Doch es gibt noch mehr ...

Und es gibt noch mehr positive Rezensionen für die Kollegen des Polizeipräsidiums ...
Auch dieser Nutzer äußert sich sehr positiv über das Polizeipräsidium und kann nicht nur dem Essen, sondern auch dem vorzüglichen Room Service einiges abgewinnen. Nur die fehlende vegane Alternative wurde vom vom Nutzer kritisiert. Hier sollte man sich offenbar um moderne, zeitgemäße Alternativen Gedanken machen, um dem gestiegenen Bedürfnis nach Auswahl der Kunden gerecht werden zu können. Aber nur durch konstruktive Kritik kann man aus seinen Fehlern lernen. Der Kritik zu schließen, wird es für den Nutzern kein Ausschlusskriterium für einen weiteren Besuch gewesen sein.
Doch das wird es doch nicht schon an positiven Rezensionen gewesen sein ...

Besondere Inneneinrichtung
Denn auch dieser Nutzer hat sich daran gemacht, dem Präsidium eine Kritik zu Teil werden zu lassen. Und auch er hat sehr wohlwollende Worte für das Etablissement übrig. Selbst die etwas eigenwillige Inneneinrichtung sagt seinem persönlichen Geschmack sowie natürlich auch dem modernen Zeitgeist zu entsprechend. Dies wird vom Nutzer wohlwollend gutiert. Doch zu Guter Letzt macht er in seiner Kritik noch einmal deutlich, dass diese natürlich nicht ernst gemeint war und man diese nicht zu Ernst nehmen soll. Ebenso äußerte er Bedenken, ob es wirklich Sinn ergibt, dass man ein Polizeipräsidium bei Google bewerten kann.
Doch wie ist die Realität wirklich?

Zelle statt Zimmer: Wie sieht es wirklich aus?
Auch wenn der Google-Rezensent sein „Schlafzimmer“ lobt, sieht die Realität meist weniger charmant aus. Eine Arrestzelle ist spartanisch eingerichtet: ein fest verankerter Stahlrahmen mit Matratze, ein Waschbecken, manchmal ein WC – alles vandalismussicher. Es gibt keine Privatsphäre, kein weiches Licht, keine Gardinen. Fenster, wenn vorhanden, sind vergittert. Wer hier übernachtet, schläft nicht auf Daunen, sondern auf einer dünnen Schaumstoffunterlage. Die Beschreibung des Rezensenten wirkt witzig, aber wer länger als eine Nacht hier verbringen muss, lernt schnell: Komfort ist kein Konzept hinter Gittern.
Wie sieht es mit dem Essen aus?

Mahlzeiten hinter Gittern: Menü ohne Wahl
Der „Room Service“ in der Bewertung wirkt natürlich ziemlich ironisch. Denn in Wahrheit sieht die Ernährung im Gewahrsam nüchtern aus: Drei Mahlzeiten täglich, meist Standardkost – keine Auswahl, kein Menü, keine Sonderwünsche. Vegetarische oder vegane Alternativen sind selten und abhängig vom jeweiligen Präsidium. Oft gibt es einfache Gerichte wie Brot mit Aufschnitt, eine warme Suppe oder Eintopf. Alles hygienisch, aber funktional – nicht genussvoll. Warmes Essen kommt aus Großküchen oder Cateringbetrieben. Die Kritik des Rezensenten an der fehlenden veganen Option trifft also einen wunden Punkt: Kulinarisch hat der Polizeigewahrsam definitiv Luft nach oben.
Kommen wir zur Hygiene ...

Hygiene & Ausstattung: Funktional statt Wellness
Ein Rezensent lobte die direkte Nähe zur Toilette – in Wahrheit ist das oft eher unangenehm. In vielen Gewahrsamszellen ist die Toilette offen im Raum, ohne Sichtschutz. Duschen gibt es in Polizeigewahrsam oft gar nicht – zumindest nicht bei Aufenthalten unter 48 Stunden. Wer länger bleibt, darf sich zu festgelegten Zeiten duschen – unter Aufsicht. Handtücher und Seife gibt es nur auf Anfrage. Hygiene ist also nicht individuell, sondern institutionell geregelt. Der Komfort eines Hotelbades? Fehlanzeige. Wer empfindlich ist, wird diese „Nähe zum Sanitärbereich“ vermutlich weniger poetisch empfinden.
Wie läuft ein Tag im Arrest eigentlich ab?

Tagesablauf im Arrest
Im Polizeigewahrsam ist Zeit relativ. Wer dort landet, erlebt den Alltag vor allem als eines: lang. Es gibt kein Handy, kein Buch, keine Uhr. Der Tagesablauf besteht hauptsächlich aus Warten: auf Anhörung, auf Verlegung, auf Entlassung. Beschäftigungsmöglichkeiten? Fehlanzeige. Auch das Licht bleibt oft an – für die Beobachtung durch Kameras oder Sichtfenster. Gespräche sind selten, außer mit Beamt*innen. Rezensenten, die von einem „ruhigen Aufenthalt“ berichten, haben recht – allerdings weniger im positiven Sinne: Der Gewahrsam ist ruhig, weil dort schlicht nichts passiert.
Doch darf man solche Bewertungen eigentlich überhaupt schreiben?

Polizei bei Google bewerten – darf man das?
Kurz: Ja. Polizeistationen gelten als öffentliche Einrichtungen. Solange Bewertungen nicht beleidigend oder unwahr sind, dürfen sie online stehen. Humor ist erlaubt – und wird von vielen Dienststellen sogar mit einem Augenzwinkern kommentiert. So unterhaltsam manche Rezension auch ist: Die Möglichkeit, ein Polizeipräsidium wie ein Restaurant zu bewerten, wirft natürlich Fragen auf. Es vermischt Realität mit Ironie, Ernst mit Spaß. Das ist nicht nur lustig – es kann auch das Bild der Institution verzerren. Gerade für Menschen, die echte Missstände oder unangemessene Behandlung erlebt haben, wird die Grenze zwischen Humor und Verharmlosung schnell problematisch.